Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Beschäftigten nach längerer oder wiederholter Erkrankung und zur Förderung ihrer nachhaltigen Rückkehr in den Arbeitsalltag.
Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn:
Das Ziel des BEM ist es:
Unsere Ärzte können Sie im Rahmen des BEM gezielt unterstützen und beraten, unter anderem durch:
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