Arbeiten unter Überdruckbedingungen, etwa im Tunnelbau oder auf Druckluftbaustellen, bergen besondere Risiken. Daher schreibt § 13 der Druckluftverordnung (DruckLV) die Begleitung durch einen besonders ermächtigten Druckluftarzt vor. Ziel ist der Schutz der Gesundheit, die arbeitsmedizinische Beratung sowie die Behandlung drucklufterkrankter Arbeitnehmer.