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Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – z. B. bei Erwerb oder Verlängerung von Fahrerlaubnissen (z. B. LKW, Bus, Taxi)
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Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) – bei beruflich stralenexponierte Person der Kategorie A, Untersuchung nach § 77
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Offshore Tauglichkeitsuntersuchungen
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Arbeiten in Druckluft – Hyperbare Medizin, § 10 DruckLV und Taucherarbeiten
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Eignungsuntersuchungen im Schienenverkehr (Bahnärztliche und bahnpsychologische Tauglichkeitsuntersuchungen), z. B. Triebfahrzeugführer, Sicherungsposten
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Träger von Atemschutzgeräten, z. B. Feuerwehr (ehemals G 26.3)
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Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (ehemals G 28)
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Schichtarbeit, Nachtarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 6 ArbZG)
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Maritime Medizin und Binnenschifffahrt
In vielen anderen Fällen beruhen Eignungsuntersuchungen auf der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder auf betrieblichen Regelungen, etwa zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken bei besonders belastenden oder verantwortungsvollen Tätigkeiten, wie z. B.