Seeleute sind verpflichtet, regelmäßig ihre körperliche und geistige Fitness nachzuweisen, um ihre Tauglichkeit für den Einsatz an Bord eines Seeschiffes zu belegen. Dies erfolgt durch die Seediensttauglichkeitsuntersuchung.
Im Seediensttauglichkeitszeugnis wird die Tauglichkeit des Seeleute bescheinigt.