Mutterschutzgesetz

Wir bieten Ihnen fundierte Beratung zum Mutterschutzgesetz (MuSchG) und unterstützen Sie mit arbeitsmedizinischer Vorsorge während der Schwangerschaft, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu gewährleisten.

Mutterschutzgesetz und Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit von Mutter und Kind und sorgt dafür, dass werdende und stillende Mütter im Berufsleben bestmöglich unterstützt und vor Benachteiligungen bewahrt werden.


Schutz für werdende und stillende Mütter

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient dem Schutz von schwangeren und stillenden Frauen im Berufsleben. Es stellt sicher, dass Ihr Wohlbefinden und Ihre berufliche Sicherheit während und nach der Schwangerschaft gewahrt bleiben.

Ziele des Mutterschutzgesetzes:

  • Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • Absicherung vor Benachteiligungen während Schwangerschaft und Stillzeit
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf


Beschäftigungsverbote zum Schutz von Mutter und Kind

Das Gesetz sieht spezielle Regelungen vor, um eine Überlastung oder Gefährdung zu vermeiden.

Mögliche Beschäftigungsverbote betreffen:

  • Tätigkeiten mit körperlicher oder psychischer Überbelastung
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen oder Infektionsrisiken
  • Schicht- und Nachtarbeit
  • Akkord- oder Fließbandarbeit unter hoher Taktung


Finanzielle Unterstützung durch das Umlageverfahren U2

Unternehmen können bei finanziellen Belastungen durch Mutterschutz und Elternzeit unterstützt werden.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Erstattung von Lohnfortzahlungen während des Mutterschutzes
  • Beitragssatz richtet sich nach der Lohnsumme des Unternehmens
  • Entlastung besonders kleiner und mittelständischer Betriebe


Anspruch auf individuelle Beratung

Als werdende Mutter steht Ihnen eine persönliche und umfassende Beratung nach dem Mutterschutzgesetz zu.

Inhalte der Beratung:

  • Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft
  • Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Zuständige Stelle:

In der Regel ist Ihr Arbeitgeber die erste Anlaufstelle für Informationen und Beratung. Er ist verpflichtet, Sie umfassend zu informieren und mögliche Unsicherheiten zu klären.

Vorsorgen nach ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen und Impfungen in einem unserer Betriebsarztzentren

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