Das Unternehmermodell (alternative bedarfsorientierte Betreuung) gilt für Betriebe, die die erforderlichen berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten haben. Die spezifischen Vorgaben variieren je nach Berufsgenossenschaft und hängen in der Regel von der Zahl der Beschäftigten ab.
Viele Berufsgenossenschaften fordern für den Antrag die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung.