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Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) legt seit dem 01. 01.1999 detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern fest.
Ziel dieser Regelungen ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen Krankheiten zu erkennen, die die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigen könnten.