Verkehrsmedizin

Allgemeines zur FEV

Unsere verkehrsmedizinischen Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gewährleisten die gesundheitliche Eignung für den Erwerb oder die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
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Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) legt seit dem 01. 01.1999 detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern fest.

Ziel dieser Regelungen ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen Krankheiten zu erkennen, die die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigen könnten.

Befristung und Zusatzanforderungen für bestimmte Fahrerlaubnisklassen

Für bestimmte Klassen gibt es spezielle Regelungen zur Befristung der Fahrerlaubnis sowie zusätzliche Anforderungen, insbesondere bei der Fahrgastbeförderung.

Anforderungen für Fahrgastbeförderer (z. B. Bus- und Taxifahrer)

  • Gültig für die Führerscheinklassen D und DE
  • Untersuchungsintervall: alle 5 Jahre
  • Erforderliche Untersuchungen: Anamnese (medizinische Vorgeschichte), Ärztliche Befundung, Sehvermögensprüfung, Konzentrations- und Reaktionstests

Anforderungen für LKW-Fahrer (Klassen C und CE)

  • Untersuchungsintervall: ebenfalls regelmäßig, abhängig vom Alter und Führerscheinklasse
  • Zusätzliche Untersuchungen: Gesichtsfeldprüfung, Weitere Anforderungen wie bei Fahrgastbeförderern

Durchführende Ärzte

Die verkehrsmedizinischen Untersuchungen gemäß Anlage 6 Nr. 2. 1 FEV müssen durchgeführt werden von:
  • einem Facharzt für Arbeitsmedizin oder
  • einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin

Weiterführende fachärztliche Untersuchungen

Wenn Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen bestehen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung aufgeführt sind, ist eine zusätzliche fachärztliche Begutachtung erforderlich.

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