Allgemeine Geschäftsbedingungen ür arbeitsmedizinische Vorsorge (-
untersuchungen) nach ArbMedVV oder sonstige Untersuchungen in den Räumen der ASAM praevent GmbH, die im Rahmen von Einzel- und Sonderleistungen erbracht werden
der ASAM praevent GmbH, Institut für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Prävention für arbeitsmedizinische Vorsorge (- untersuchungen) nach ArbMedVV oder sonstige Untersuchungen in den Räumen der ASAM praevent GmbH, die im Rahmen von Einzel- und Sonderleistungen erbracht werden. - im Folgenden „ASAM praevent GmbH “ genannt –
1.1 Die ASAM praevent GmbH erbringt satzungsgemäß medizinische, sicherheitstechnische und arbeits-, organisations- und bahnpsychologische Dienstleistungen sowie Forschungs- und Lehrtätigkeiten.
1.2 Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste an. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter von der ASAM praevent GmbH oder der von ihr eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie von der ASAM praevent GmbH ausdrücklich schriftlich, das heißt entweder per Post, per Fax oder per E-Mail, bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel
1.4 Die Geschäftssprache ist Deutsch. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass bei Beratungen und Untersuchungen von Probanden eine einwandfreie Kommunikation in Deutsch möglich ist. Gegebenenfalls ist ein Dolmetscher durch den Auftraggeber zu stellen. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Beratungen und Untersuchungen zu unterbrechen oder abzulehnen, wenn eine ausreichende Kommunikation nicht gewährleistet ist. Eine aus diesem Grund unterbrochene oder abgelehnte Beratung oder Untersuchung steht dem Nichterscheinen des Probanden ohne rechtzeitige Stornierung gleich.
1.5 Die Pflichten des Auftraggebers ergeben sich aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Diese sind insbesondere:
Arbeitsplatzauskünfte: Der Arbeiter erteilt der ASAM praevent GmbH vor der Vorsorge bzw. Untersuchung alle notwendigen Informationen über die Arbeitsplatzverhältnisse.
1.6 Angaben der ASAM praevent GmbH in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.a. stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Bestellung der beworbenen Leistungen dar; Preise sind freibleibend. Vorbehalten bleibt insbesondere die Korrektur von Irrtümern.
2.1 Die ASAM praevent GmbH wird ihre vertraglich geschuldeten Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln der Medizin und der Technik erbringen.
2.2 Die ASAM praevent GmbH ist nur dann verpflichtet vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, wenn der Auftrag dies ausdrücklich umfasst. Für die Richtigkeit der Sicherheitsregeln, -vorschriften und - programme, die den Prüfungen und Gutachten der ASAM praevent GmbH zugrunde liegen, wird die Gewähr nur dann übernommen, wenn die Regeln, Vorschriften oder Programme von der ASAM praevent GmbH selbst stammen oder selbst Gegenstand des Prüfauftrags sind.
2.3 Der Umfang der Leistungen von der ASAM praevent GmbH wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Beide Parteien haben in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihnen ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
3.1 Die von der ASAM praevent GmbH angegebenen Auftragsfristen sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3.2 Termine für Untersuchungen, Beratungen etc., die in der Praxis des Auftragnehmers durchgeführt werden, können direkt zwischen den betroffenen Mitarbeitern und dem Auftragnehmer vereinbart werden.
3.3 Die Einhaltung der Termine und Fristen durch die ASAM praevent GmbH setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen, etwa erforderlicher Genehmigungen, Einwilligungserklärungen, Freigaben und Klarstellungen sowie die rechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten voraus.
3.4 Wird eine von der ASAM praevent GmbH geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder durch von ihr nicht verschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist die ASAM praevent GmbH dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach ihrer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die ASAM praevent GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren. Schadensersatzansprüche gegenüber der ASAM praevent GmbH in diesen Fällen sind ausgeschlossen.
4.1 Die ASAM praevent GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die ASAM praevent GmbH diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder, wenn die ASAM praevent GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Die ASAM praevent GmbH haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4.2 Soweit die ASAM praevent GmbH im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 4.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: ▪ 250.000,00 EUR für Sachschäden ▪ 100.000,00 EUR für Vermögensschäden
4.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
4.4 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind Verpflichtungen, die solche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
4.5 Der in den Ziffern 4.1 - 4.4 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.6 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die die ASAM praevent GmbH haften soll, unverzüglich der ASAM praevent GmbH schriftlich anzuzeigen.
4.7 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die ASAM praevent GmbH ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der ASAM praevent GmbH.
4.8 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach 1 Jahr ab Gefahrübergang.
4.9 Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
5.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die in dem bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsverzeichnis der ASAM praevent GmbH vorgesehenen Entgelte, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Leistungsverzeichnisses sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.
a) Festpreise: Jeweils gültige Festpreisliste der ASAM praevent GmbH, Institut für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Prävention. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Die Vergütungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b) Sind im Rahmen der Untersuchungen aus medizinischen Gründen zusätzliche Einzelleistungen zur Erfüllung des Auftragszwecks zwingend notwendig, so kann der Untersuchungsumfang entsprechend ausgeweitet werden und die Mehrkosten nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
c) Arbeitsmedizinische Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG und nach anderen Schutzvorschriften erbrachte medizinische Leistungen, die therapeutischen Zwecken dienen, sind – mit Ausnahme der Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen – derzeit gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.
d) Zusätzlicher Aufwand: Für zeitlichen Mehraufwand (zeitlich aufwendige Untersuchungen z. B. bei chronisch kranken Mitarbeitern, zusätzliche notwendige Kontaktaufnahme zu den behandelnden Ärzten, schwierige sprachliche Kommunikation (s.o.), etc.) wird zum vereinbarten Festpreis eine zusätzliche Pauschale in Rechnung gestellt
5.2 Nebenkosten für Labor- und andere Fremdleistungen (z. B. Röntgenleistungen) werden durch zusammenarbeitende Kooperationspartner ausgeführt bzw. erbracht. Sofern nicht durch feste Pauschalvereinbarungen geregelt, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Laborleistungen werden nach GOÄ 1,15, technische Leistungen (z. B. Röntgen) nach GOÄ 1,8 abgerechnet. Der Kooperationspartner hat im Rahmen der Zusammenarbeit mit der ASAM praevent GmbH nur einen Teilbetrag des von uns abgerechneten Betrages in Rechnung gestellt.
5.3 Eine kostenfreie Stornierung der reservierten Einsatzzeit oder eines Termins des Auftragnehmers ist bis zu 5 Arbeitstagen (Montag - Freitag) vor dem geplanten Termin möglich. Bei verspäteter Stornierung oder bei Nichterscheinen des Probanden ist die Gebühr für die geplante Einsatzzeit oder die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Den Auftragnehmer trifft keine Pflicht zur kostenfreien Nachholung des ausgefallenen Termins oder der ausgefallenen Untersuchung.
5.4 Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die ASAM praevent GmbH damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.
5.5 Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug und kostenfrei zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Während des Verzugs des Auftraggebers hat die ASAM praevent GmbH für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.
5.6 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe soweit die Umsatzsteuer anfällt. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungstellung gesondert ausgewiesen.
5.7 Sollte durch das Finanzamt eine Umsatzsteuerpflicht für Teile des Leistungsumfanges oder den Leistungsumfang insgesamt nachträglich festgestellt werden und/oder vom Auftragnehmer seitens des Finanzbeamten die Abführung der Umsatzsteuer verlangt werden, kann der Auftragnehmer die bereits gelegten Rechnungen ändern und entsprechend die Umsatzsteuer vom Auftraggeber nachfordern.
5.8 Beanstandungen der Rechnungen von der ASAM praevent GmbH sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
6.1 Von schriftlichen Unterlagen, die die ASAM praevent GmbH zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die ASAM praevent GmbH Abschriften zu ihren Akten nehmen.
6.2 Die Mitarbeiter und Sachverständigen der ASAM praevent GmbH werden die Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
6.3 Die durch die ASAM praevent GmbH erstellten Inhalte und Dokumente sind ggf. urheberrechtlich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt; diese Werke dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Gebrauch verwendet werden. Insbesondere ist es untersagt, diese Werke an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder sie ihnen sonst zugänglich zu machen. Jede gewerbliche Weitergabe ist unzulässig.
6.4 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Daten, Muster und Projektunterlagen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ausgehändigt, übertragen, oder in sonstiger Weise offenbart werden. Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein.
6.5 Diese Informationen dürfen vom Auftraggeber nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszweckes genutzt werden. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Auftragsnehmers vervielfältigt, verteilt, veröffentlicht oder in sonstiger Form anderweitig genutzt werden.
6.6 Vertrauliche Informationen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
6.7 Die ASAM praevent GmbH möchte Rechnungen möglichst transparent stellen. Der Auftraggeber stellt deshalb sicher, dass diese Rechnungen durch geeignetes Personal vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden. Die Informationen dienen ausschließlich der Transparenz der Rechnungen. Nutzt der Auftraggeber Rechnungsinformationen bewusst oder versehentlich als Grundlage anderer Entscheidungen, so stellt der Auftraggeber die ASAM praevent GmbH von Schadensersatzansprüchen infolge dieser Entscheidungen frei.
7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der ASAM praevent GmbH, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 ZPO vorliegen.
7.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der ASAM praevent GmbH.
7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
8.2 Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer 8.1 bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: - Ziff. 5.5 gilt mit der Maßgabe, dass die Verzugszinsen 5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz betragen.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren.
Stand: 18.10.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische, sowie Forschungs- und Lehrtätigkeiten.
der ASAM praevent GmbH, Institut für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Prävention (im folgenden „ASAM praevent“ genannt) für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische, sowie Forschungs- und Lehrtätigkeiten.
1.1 ASAM Praevent erbringt satzungsgemäß medizinische und sicherheitstechnische Dienstleistungen sowie Forschungs- und Lehrtätigkeiten.
1.2 Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste an. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter von ASAM praevent oder der von ihnen eingeschalteten Sachverständigen sind nur dann bindend, wenn sie von ASAM praevent ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
1.4 Die Beratung und Betreuung erfolgt auf der Grundlage deutschen Rechts. Die Berichtssprache ist Deutsch.
1.5 Angaben der ASAM praevent in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.a. stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung zur Bestellung der beworbenen Leistungen dar; Preise sind freibleibend. Vorbehalten bleibt insbesondere die Korrektur von Irrtümern.
2.1 Die ASAM praevent wird ihre vertraglich geschuldeten Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln der Medizin und der Technik erbringen.
2.2 Die ASAM praevent ist nur dann verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, wenn der Auftrag dies ausdrücklich umfasst. Für die Richtigkeit der Sicherheitsregeln, -vorschriften und – programme, die den Prüfungen und Gutachten der ASAM praevent zugrunde liegen, wird Gewähr nur dann übernommen, wenn die Regeln, Vorschriften oder Programme von der ASAM praevent selbst stammen oder selbst Gegenstand des Prüfauftrags sind.
2.3 Der Umfang der Leistungen von ASAM praevent wird bei der Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Beide Parteien haben in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihnen ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
3.1 Die von ASAM praevent angegebenen Auftragsfristen sind nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3.2 Termine für die Erbringung der Leistungen werden zwischen den Parteien mit einer Laufzeit von mindestens 4 Wochen vereinbart. Eine kurzfristigere Festsetzung ist nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Termine für Untersuchungen, Beratungen etc., die in der Praxis des Auftragnehmers durchgeführt werden, können direkt zwischen den betroffenen Mitarbeitern und dem Auftragnehmer vereinbart werden.
3.3 Die Einhaltung der Termine und Fristen durch ASAM praevent setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen, etwa erforderlicher Genehmigungen, Einwilligungserklärungen, Freigaben und Klarstellungen sowie die rechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten voraus.
3.4 Wird eine von der ASAM praevent geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder durch von ihr nicht verschuldete Umstände verzögert (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so ist die ASAM praevent dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach ihrer Wahl die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die ASAM praevent wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren. Schadenersatzansprüche gegenüber der ASAM praevent in diesen Fällen sind ausgeschlossen.
4.1 ASAM praevent haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn ASAM praevent diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn ASAM praevent fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. ASAM praevent haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
4.2 Soweit ASAM praevent im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 4.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 250.000,00 EUR für Sachschäden 100.000,00 EUR für Vermögensschäden.
4.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
4.4 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind Verpflichtungen, die solche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
4.5 Der in Ziffern 4.1- 4.4 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.6 Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die ASAM praevent haften soll, unverzüglich ASAM praevent schriftlich anzuzeigen.
4.7 Soweit Schadenersatzansprüche gegen ASAM praevent ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von ASAM praevent.
4.8 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadenersatzansprüche, die nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrübergang.
4.9 Unabhängig davon ist der Auftraggeber verpflichtet, die üblichen Versicherungen gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden abzuschließen.
5.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die in dem bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsverzeichnis von ASAM praevent vorgesehenen Entgelte, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Bei Fehlen eines gültigen Leistungsverzeichnisses sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu treffen.
5.2 Nebenkosten für Labor- und anderen Fremdleistungen (z. B. Röntgenleistungen) werden durch zusammenarbeitende Kooperationspartner ausgeführt bzw. erbracht. Sofern nicht durch feste Pauschalvereinbarungen geregelt, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Laborleistungen werden nach GOÄ 1,15, technische Leistungen (z. B. Röntgen) nach GOÄ 1,8 abgerechnet. Der Kooperationspartner hat im Rahmen der Zusammenarbeit ASAM praevent nur einen Teilbetrag des von uns abgerechneten Betrags in Rechnung gestellt.
5.3 Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die ASAM praevent damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.
5.4 Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug und kostenfrei zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Während des Verzugs des Auftraggebers hat ASAM praevent für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.
5.5 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
5.6 Sollte durch das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Pflicht für Teile des Leistungsumfanges oder den Leistungsumfang insgesamt nachträglich festgestellt werden und/oder vom Auftragnehmer seitens des Finanzbeamten die Abführung vom Umsatzsteuer verlangt werden, kann der Auftragnehmer die bereits gelegte Rechnungen ändern und entsprechende Umsatzsteuer vom Auftraggeber nachfordern.
5.7 Beanstandungen der Rechnungen von ASAM praevent sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
6.1 Von schriftlichen Unterlagen, die ASAM praevent zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf ASAM praevent Abschriften zu Ihren Akten nehmen.
6.2 Die Mitarbeiter und Sachverständigen von ASAM praevent werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
6.3 Durch die ASAM praevent erstellte Inhalte und Dokumente sind ggf. urheberrechtlich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG geschützt, diese Werke dürfen nur für den vertraglich vereinbarten Gebrauch verwendet werden. Insbesondere ist es untersagt, diese Werke an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder sie ihnen sonst zugänglich zu machen. Jede gewerbliche Weitergabe ist unzulässig.
6.4 ASAM praevent verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen nach Art. 25 DSGVO in Verbindung mit § 64 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
6.5 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Daten, Muster und Projektunterlagen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung vom Auftragnehmer an dem Auftraggeber ausgehändigt, übertragen, oder in sonstiger Weise offenbart werden. Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein.
6.6 Diese Informationen dürfen vom Auftraggeber nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszweckes genutzt werden. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Auftragsnehmers vervielfältigt, verteilt, veröffentlicht oder in sonstiger Form anderweitig genutzt werden.
6.7 Vertrauliche Informationen bleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
6.8 Die ASAM praevent möchte Rechnungen möglichst transparent stellen. Der Auftraggeber stellt deshalb sicher, dass diese Rechnungen durch geeignetes Personal vertraulich und entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden. Die Informationen dienen ausschließlich der Transparenz der Rechnungen. Nutzt der Auftraggeber Rechnungsinformationen bewusst oder versehentlich als Grundlage anderer Entscheidungen, so stellt der Auftraggeber die ASAM praevent von Schadenersatzansprüchen infolge dieser Entscheidungen frei.
7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz von ASAM praevent, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
7.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von ASAM praevent.
7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG)
8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
8.2 Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer 8.1 bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: - Ziff. 6.3 gilt mit der Maßgabe, dass die Höhe der Verzugszinsen 5 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren.
Stand 04.Dezember 2019