Das Unternehmermodell (alternative bedarfsorientierte Betreuung) gilt für Betriebe, die die erforderlichen berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten haben. Die spezifischen Vorgaben variieren je nach Berufsgenossenschaft und hängen in der Regel von der Zahl der Beschäftigten ab.
Viele Berufsgenossenschaften fordern für den Antrag die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung.
Als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die ASAM praevent GmbH neben der Regelbetreuung (auch für Kleinbetriebe) auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung und die Unternehmerschulung an.
Im Rahmen des Unternehmermodells entscheidet der Unternehmer auf Basis der Gefährdungsbeurteilung individuell über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen betriebsärztlichen Betreuung. Diese Betreuung erfolgt durch den Betriebsarzt nach gesonderter Beauftragung durch den Unternehmer.
Die DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 legt fest, dass die Beschäftigten über die Art der praktizierten betriebsärztlichen Betreuung informiert werden müssen – auch im Rahmen des Unternehmermodells. Diese Betreuung erfolgt nach einem bedarfsorientierten Ansatz.
Die ASAM praevent GmbH unterstützt Sie gerne bei der Benennung von Betriebsärzten und sorgt so dafür, dass Sie alle Anforderungen des Unternehmermodells erfüllen.
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