Unternehmermodell

Wir unterstützen Sie kompetent bei der Benennung von Betriebsärzten im Rahmen des Unternehmermodells und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 bedarfsorientiert und praxisnah umzusetzen.

Benennung von Betriebsärzten im Rahmen des Unternehmermodells

Einführung in das Unternehmermodell

Das Unternehmermodell (alternative bedarfsorientierte Betreuung) gilt für Betriebe, die die erforderlichen berufsgenossenschaftlichen Voraussetzungen nach der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten haben. Die spezifischen Vorgaben variieren je nach Berufsgenossenschaft und hängen in der Regel von der Zahl der Beschäftigten ab.

Viele Berufsgenossenschaften fordern für den Antrag die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung.


BGW-Mitgliedsbetriebe

Als Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet die ASAM praevent GmbH neben der Regelbetreuung (auch für Kleinbetriebe) auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung und die Unternehmerschulung an.


Ziel der Unternehmerschulung:

  • Information der Verantwortlichen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
  • Erläuterung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufgaben und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz.


Bedarfsorientierte Betreuung im Unternehmermodell

Im Rahmen des Unternehmermodells entscheidet der Unternehmer auf Basis der Gefährdungsbeurteilung individuell über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen betriebsärztlichen Betreuung. Diese Betreuung erfolgt durch den Betriebsarzt nach gesonderter Beauftragung durch den Unternehmer.


Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten

Die DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 legt fest, dass die Beschäftigten über die Art der praktizierten betriebsärztlichen Betreuung informiert werden müssen – auch im Rahmen des Unternehmermodells. Diese Betreuung erfolgt nach einem bedarfsorientierten Ansatz.

  • Der Unternehmer ist verpflichtet, einen Betriebsarzt für den Betrieb zu benennen.
  • Die Benennung erfolgt, damit die Beschäftigten wissen, welcher Betriebsarzt bei Bedarf angesprochen werden kann.
  • Durch die Benennung erfüllt der Unternehmer seine Informationspflicht gegenüber den Beschäftigten.


Unterstützung durch die ASAM praevent GmbH

Die ASAM praevent GmbH unterstützt Sie gerne bei der Benennung von Betriebsärzten und sorgt so dafür, dass Sie alle Anforderungen des Unternehmermodells erfüllen.

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