Wir unterstützen Sie mit einer gesetzeskonformen und praxisnahen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) – individuell angepasst an die Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz (§ ArbSchG) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen.
Diese Maßnahme ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Arbeitsgestaltung und wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden, die Gesundheit sowie die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftigten aus.
Zusätzlich ergeben sich oft allgemeine Verbesserungen in Abläufen und Prozessen – ein klarer unternehmerischer Mehrwert.
Wir beraten Sie umfassend und helfen dabei, ein passendes, praxisnahes und wirksames Vorgehen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Verzahnung mit bestehenden Prozessen wie:
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