Die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) legt seit dem 01. 01.1999 detaillierte Mindestanforderungen an die gesundheitliche Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern fest.
Ziel dieser Regelungen ist es, durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen Krankheiten zu erkennen, die die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigen könnten.
Für bestimmte Klassen gibt es spezielle Regelungen zur Befristung der Fahrerlaubnis sowie zusätzliche Anforderungen, insbesondere bei der Fahrgastbeförderung.
Die verkehrsmedizinischen Untersuchungen gemäß Anlage 6 Nr. 2. 1 FEV müssen durchgeführt werden von:
Wenn Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen bestehen, die in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung aufgeführt sind, ist eine zusätzliche fachärztliche Begutachtung erforderlich.
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